Zollbestimmungen
In Ägypten besteht wie in vielen anderen Ländern ein striktes Ausfuhrverbot u. a. für alle "antiken" (älter als 100 Jahre) Gegenstände sowie für eine Vielzahl von unter Natur- und Artenschutz stehenden Pflanzen und Tieren (z. B. Korallen), auch wenn diese scheinbar "legal" käuflich erworben wurden. Einreise nach Ägypten Folgende Artikel können zollfrei nach Ägypten eingeführt werden (Quelle: Ägyptisches Zollamt, 2006): - 200 Zigaretten oder 25 Zigarren oder 200 g Tabak;
- 1 l alkoholische Getränke;
- 1 l Eau de Cologne und Parfüm für den persönlichen Gebrauch.
- persönlich benötigte Kleidung.
- technische Geräte, die Reisezwecken dienen wie Fotoapparat, Laptop, Radio, CD Player, Video etc. Der Zustand kann neu oder gebraucht sein.
- private Schmuckstücke für den persönlichen Bedarf.
- Medikamenten für den persönlichen Bedarf.
- max. 5.000 LE in Bargeld
Im Duty Free Shop darf nur während der ersten 48 Stunden nach der Ankunft mit einem Höchstwert von 200 US Dollar pro Reisepassinhaber eingekauft werden. Vorsicht: Drogendelikte werden in Ägypten schon bei Geringfügigkeit mit harten Strafen (Gefängnis bis hin zur Todesstrafe in besonders schweren Fällen) geahndet. Rückreise nach Deutschland Nach der Passkontrolle und dem Empfang des Reisegepäcks in Deutschland verlassen Sie die Gepäckhalle. Hier müssen Sie sich entscheiden, welchen Ausgang Sie benutzen: A: der Rot gekennzeichnete ist richtig, wenn Sie abgabepflichtige Waren mit sich führen. B: den Grün gekennzeichneten Ausgang wählen Sie, wenn Sie anmeldefreie Waren im Gepäck haben. In der Regel können Sie diesen Ausgang ungehindert passieren, Kontrollen werden aber stichprobenartig durchgeführt. Sollten dabei abgabenpflichtige Waren in Ihren Gepäckstücken gefunden werden, wird der Zoll dies als geschmuggelte Ware behandeln (Steuerhinterziehung) Als anmeldefreie Waren dürfen nach Deutschland eingeführt werden: -
Tabakwaren wenn Sie mindestens 17 Jahre alt sind: • 200 Zigaretten • oder 100 Zigarillos • oder 50 Zigarren • oder 250 Gramm Rauchtabak ( Wasserpfeifen Tabak) • oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren - Parfüm oder Eau de Toilette
• 50 Gramm Parfüm • und 0,25 Liter Eau de Toilette - Arzneimittel
• die Einfuhr unterliegt strengen Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes. • Einfuhr ohne Genehmigung nur in geringer Menge für den persönlichen Bedarf Noch ein Tipp für die Heimreise: Haben Sie während Ihres Ägyptenaufenthaltes eine Wasserpfeife erstanden, dann verpacken Sie deren Metallteile nicht im Handgepäck, diese müssen im aufgegebenen Gepäck verstaut werden. Sie ersparen sich damit viel Ärger an der Gepäckabfertigung und Sicherheitskontrolle.
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